Cannabis – mehr als nur Droge
Die Cannabis Legalisierung ist auf dem Weg und derzeit spricht einiges dafür, dass der Konsum von Marihuana bald straffrei ist. Ob dies die richtige Drogenpolitik sein wird, ist fraglich. Derzeit scheint das Kiffen insbesondere bei Jugendlichen ein Trend zu sein, der sich sowieso nicht mehr aufhalten lässt. Die Cannabis Legalisierung ist ein polarisierendes Thema. Für die einen gilt Cannabis als Einstiegsdroge, für die anderen ein Genussmittel, vergleichbar mit Alkohol oder einer guten Zigarre. Aber auch aus medizinischer Sicht sollte man einen Blickwinkel auf Cannabis werfen. Denn die Hanfpflanze enthält nicht nur berauschende Substanzen die Drogenmissbrauch begünstigen, sondern als eine der ältesten Heilpflanzen überhaupt finden sich in den Pflanzenteilen auch Wirkstoffe mit therapeutischem Nutzen. Die bekanntesten unter ihnen sind THC und CBD.
Cannabis – mehr, als nur ein Rauschmittel
Hanf ist eine der ältesten Nutzpflanzen, die weltweit bereits seit der Frühgeschichte und der Antike genutzt wird. Sie war eine wichtige Nährpflanze für Mensch und Tier, fand aber auch aufgrund ihrer Wirksubstanzen Anwendung als Heilpflanze und darüber hinaus lassen sich aus den Hanffasern zahlreiche Dinge herstellen, wie etwa Kleidung, Papier, Kunststoffe, Tiereinstreu und vieles andere mehr.
Seit wann gibt es das Verbot von Cannabis?
Der Konsum wegen der psychoaktiven Substanzen ist bereits seit biblischen Zeiten dokumentiert, ebenso, wie die pharmakologischen Effekte, die von der Heilpflanze Cannabis ausgehen. Erst mit der Internationalen Opiumkonferenz 1911/1912 wurden diverse Heildrogen verboten. In den Jahren 1924 und 1925 trat nach der Genfer Opiumkonferenz das weltweite Cannabisverbot in Kraft, um dem Missbauch von Cannabis als Rauschmittel entgegenzuwirken.
Als Heilpflanze wieder im Kommen
In den 1980er und 1990er Jahren besann sich die Forschung auf die therapeutisch nutzbaren Eigenschaften der alten Heilpflanze. Insbesondere sind es pflanzliche Cannabinoide, die an bestimmte Rezeptoren im Zentralen Nervensystem anbinden und positive Nutzen auf die Gesundheit bewirken können.
Pharmakologisch nutzbare Wirkstoffe in Cannabis
Derzeit sind 113 unterschiedliche Cannabinoide in Cannabis entdeckt worden, an deren Wirkung nach wie vor geforscht wird. Bislang am besten auf therapeutische Nutzbarkeit wissenschaftlich untersuchte Pflanzencannabinoide sind:
- Cannabidiol (CBD)
- Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC)
- Cannabigerol (CBG)
- Cannabinol (CBN)
- Cannabichromen (CBC)
Rauschsubstanz Tetrahydrocannabinol in Cannabis
Tetrahydrocannabinol, kurz THC, ist die bekannteste Substanz, die in der Hanfpflanze Cannabis sativa enthalten ist. Aus Teilen der Hanfpflanze lassen sich die berauschende Produkte wie Haschisch und Marihuana herstellen, die je nach Hanfsorte einen hohen THC Anteil besitzen.
Bereits vor der möglichen Cannabis Legalisierung dürfen therapeutische Wirkstoffe aus THC-potentem Hanf zu medizinischen Zwecken von Ärzten verordnet werden. Seit dem 10. März 2017 sind sogar Cannabisblüten und Extrakte als Arzneimittel zugelassen und können aus medizinischen Gründen mit einem BTM Rezept an Patienten verschrieben werden, die innerhalb der Schulmedizin durch herkömmliche Medikamente als austherapiert gelten.
Doch die Pflanze enthält weit mehr Wirkstoffe, von denen nicht alle psychoaktiv oder berauschend wirksam sind. Auch diesen nicht rauschfähigen Cannabis-Erzeugnissen werden therapeutische Effekte nachgesagt.
Cannabidiol (CBD) – das Phyto-Cannabinoid in Cannabis
CBD gilt unter anderem als krampflösend, antibakteriell, entzündungshemmend, neuroprotektiv, antipsychotisch und kann Übelkeit lindern. Als Wirkstoff in Arzneimitteln kann CBD beispielsweise zur Behandlung bei Epilepsie und Multiple Sklerose angewandt werden.
Aufgrund der Problematik, dass Cannabis noch nicht legalisiert wurde, der nach wie vor komplizierten Rechtslage sowie der Tatsache geschuldet, dass nicht jede Patientin bzw. jeder Patient an Cannabis auf Rezept verschrieben bekommt, nutzen viele die Gelegenheit, um sich zum Beispiel CBD Purple Haze Blüten oder Moon Rocks von Luckyhemp online zu bestellen. CBD Blüten können mit Tabak geraucht oder im Vaporizer angewandt werden.
Hauptsächlich zielt der Konsum von CBD Blüten auf seine entspannende Wirkung ab und wird als legale Alternative zum Kiffen betrachtet. CBD Buds dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie keine berauschende Wirkung entfalten. Auf die verwirrende Rechtslage gehen wir weiter unten noch ausführlicher ein.
Zur Herstellung sogenannter verkehrsfähiger CBD-Produkte dürfen nur Hanfpflanzen verwendet werden, die im Sortenkatalog der EU aufgelistet sind. Außerdem muss in Endprodukten der THC Gehalt unter 0,2 Prozent liegen. Diese Richtlinien sind bei CBD Blüten sowie bei allen anderen Cannabis Produkten einzuhalten.
Cannabidiol ist zudem auch in Tropfenform erhältlich und kann zur Nahrungsergänzung eingesetzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche Kosmetikprodukte mit CBD erhältlich, die hauptsächlich von Menschen mit Neurodermitis, Psoriasis oder allergisch bedingten Hauptproblemen zur sanften Hautpflege angewandt werden.
Nicht-psychoaktives Cannabigerol (CBG)
Dieses Phytocannabinoid ist nicht psychoaktiv und unterliegt daher in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz. CBG verfügt dennoch über therapeutische Nutzen und kommt deshalb zur medizinischen Anwendung in der Humanmedizin sowie in der Tiermedizin vor.
Nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand wirkt das Phytocannabinoid Cannabigerol antibiotisch, hemmt Übelkeit, soll sich auf das Wachstum on Turmorzellen reduzierend auswirken und bei Katzen erhöhten Augeninnendruck senken.
Cannabis Wirkstoff Cannabinol (CBN)
Cannabinol wirkt leicht psychoaktiv. Aufgrund der eher geringen psychoaktiven Wirkung unterliegt CBN ebenfalls nicht dem Betäubungsmittelgesetz und kann daher vermutlich als legal betrachtet werden. Seine möglichen pharmakologisch relevanten Wirkungen machen CBN zur Behandlung von Schmerzen, zur Schlafförderung und gegen Krämpfe interessant.
Pflanzlicher Wirkstoff Cannabichromen (CBC)
Der Cannabis Wirkstoff CBC verfügt selbst nicht über eine schmerzhemmende Wirkung. Allerdings kann es in Kombination mit THC dessen schmerzstillende und beruhigende Wirkung unterstützten. Die Forschung hat eine antibiotische Wirkung von CBC bestätigt, die insbesondere bei Bakterien wirkt, bei denen klassische Antibiotika keine adäquate Wirksamkeit entfalten.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch nicht alle in Cannabis enthaltenen Cannabinoide hinreichend erforscht, daher sind unter anderem bei CBC mögliche Nebenwirkungen noch nicht bekannt. Wohl aber ist in Amerika CBC als Inhaltsstoff von medizinischem Cannabis zulässig und wird in den USA zur Behandlung von Epilepsie und Schmerzen eingesetzt.
Cannabis Rechtslage in Deutschland
Die Rechtslage rund um Cannabis und Cannabisprodukte ist kompliziert, da sie sich auf Besitz, Konsum, Handel und THC-Gehalt ausdehnt. Auch bei Produkten wie CBD Blüten, CBD Tropfen, CBD Öl, Hanfkosmetik, Nahrungsergänzungsmittel sowie natürlich Medizinalhanf, Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel gilt es stets, als Verbraucher, Hersteller und Händler die aktuelle rechtliche Lage im Blick zu haben, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Haschisch, Marihuana, Anbau, Handel & Kiffen – noch gelten die Verbote
Zum jetzigen Stand, Oktober 2022, ist in Deutschland Anbau, Besitz, Import, Export, Abgabe und Handel mit Cannabis verboten. Dies wird durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) reguliert und ist strafbar. Von dem gesetzlichen Verbot betroffen sind nicht nur rauschfähige Pflanzenbestandteile, die nach der Blüte geerntet und verarbeitet wurden, sondern auch Cannabis Saatgut unterliegt dem BtMG.
Aufgrund des stetig wachsenden Konsums und der Überforderung der Justiz durch derartige Verfahren werden inzwischen vielerorts Cannabis Kleinstmengen zum Eigenbedarf toleriert, nicht immer kommt es also zur Einleitung eines Strafverfahrens, wenn Konsumenten mit kleinen Mengen Cannabis erwischt werden. Die Legalisierung scheint daher nur noch eine Frage der Zeit zu sein.
CBD Produkte – Rechtslage
CBD Produkte wie Tropfen oder Öl werden meistens als Nahrungsergänzungsmittel oder Hauptpflegeprodukt deklariert. Ob diese Produkte legal sind, können wir nicht beurteilen. Der Gesetzgeber drückt sich hierzu schwammig aus.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schreibt hier:
Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.
Auf der gleichen Seite, etwas weiter unten schreibt das BVL:
Pflanzen und Pflanzenteile von Cannabis sind laut Buchstabe b) ebenfalls von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Demnach dürften CBD Blüten zum Genuss oder zur Anwendung aus gesundheitlichen Zwecken legal sein. Jedoch steht hierzu das 1. Zitat vom BVL im Widerspruch.
Für zusätzliche Verwirrung hinsichtlich der Rechtslage um CBD sorgt die Einschätzung der Bundesopiumstelle vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Denn dieses bewertet das Cannabinoid CBD aufgrund seiner pharmakologischen Eigenschaften als Arzneidroge, welche seit dem 1. Oktober 2016 der Verschreibungspflicht (Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632) unterliegt.
Fraglich ist somit, ob CBD nur dann verschreibungspflichtig ist, wenn es als Arzneimittel deklariert wird, nicht aber dann, wenn das Produkt per Deklaration als Genussmittel (z. B. Blüten, die den THC Gehalt 0,2 % nicht überschreiten) oder als Produkt zur Hautpflege (z. B. CBD Tropfen) angeboten wird.
Rechtslage Cannabis Arzneimittel
Einzig bei verschreibungspflichtigem medizinalem Cannabis scheint die Rechtslage relativ klar zu sein. Ist eine medizinische Indikation gegeben, darf Medizinalhanf THC und CBD enthalten. Der Patient muss lediglich ein BTM Rezept als ärztliche Verordnung erhalten. Dann darf Cananbis als Arzneimittel völlig legal eingenommen werden und die Krankenkasse kann die Kosten für das Arzneimittel übernehmen.
Allerdings sind an die Verschreibung von medizinischem Cannabis hohe Hürden angesetzt, so dass Patienten trotz der Gesetzesänderung vom 10. März 2017 es schwer haben, einen Arzt zu finden, der diese Therapie verordnet. Auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen muss oftmals hart erstritten werden. Dass austherapierte Patienten sich CBD Blüten kaufen, ist daher nachvollziehbar.
Wird von Erwachsenen Cannabis rein zu Genusszwecken konsumiert, gilt das gleiche wie bei Tabak, Alkohol und anderen Genussmittel – immer nur in Maßen! Jugendliche sollten grundsätzlich auf Kiffen und Rauchen verzichten, da sich das Gehirn noch in der Entwicklung befindet und durch Konsum beeinträchtigt wird und zudem die Gefahr einer Abhängigkeit besteht.
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